Die Anzahl der überschuldeten Haushalte wächst, die Schuldnerberatungen sind überlastet und die Privatinsolvenzen nehmen zu. So war es in letzter Zeit immer wieder zu lesen. Wie stellt sich das in der Praxis dar?
Herr Reimar Schappach ist ehrenamtlicher Schuldnerberater für die AWO, Ortsver-ein Leonberg. Beim Treffen der Senioren-Union Leonberg am 13. Juli 2023 in der Gaststätte Engelberg hat er über das Thema referiert.
Anhand der Fachbegriffe Schuldnerberatung, Verbraucherinsolvenz (im Volksmund vielfach als Privatinsolvenz genannt), Restschuldbefreiung, außergerichtlicher Einigungsversuch, Wohlverhaltensphase (3 Jahre) und Verfahrenskosten hat er die Tätigkeiten eines Schuldnerberaters ausführlich dargestellt. Ziel des Verfahrens ist es, Gläubigern* ) wie Schuldnern* ) im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten einen Weg zur Schuldenregulierung zu ebnen. Die Möglichkeit als Privatpersonen diesen Weg zu gehen besteht seit dem 1. Januar 1999.
Zuerst muss der Schuldner alle Verbindlichkeiten (Mahnungen etc.) offenlegen, damit sich der Schuldnerberater einen groben Überblick über die Anzahl der Gläubiger und die Höhe der Schulden verschaffen kann.
Den Gläubigern wird ein außergerichtlicher Einigungsversuch angeboten. Erfolgversprechend ist so ein Vergleich bei einer Rückzahlungsquote von mindestens > 60%. Wird dieser Vergleichsvorschlag von allen Gläubigern angenommen, ist das Verfahren beendet – was in meiner Praxis allerdings sehr selten der Fall ist.
Wird dem Einigungsversuch nicht entsprochen, wird der formale Insolvenzantrag gestellt (ein Formularmonster). Das zuständige Insolvenzgericht entscheidet über diesen Antrag. Bei Insolvenzeröffnung werden Schuldner und Gläubiger informiert und dieser Sachverhalt im öffentlichen Insolvenzregister veröffentlicht. Das pfändbare Einkommen des Schuldners geht für die Dauer des Verfahrens an den Insol-venzverwalter. Am Ende des 36-monatigen Verfahrens steht für den Schuldner die Restschuldbefreiung. Die anfallenden Gebühren für dieses Verfahren verwendet der Insolvenzverwalter zuerst für Kosten, Zinsen und zuletzt für die Hauptforderung.
Herr Schappach hat die doch ziemlich dröge Materie mit seinen praktischen Erfahrungen aufgelockert und verständlich vermitteln können.
* ) Auf *, : oder _ wurde verzichtet. Unter Schuldner dürfen sich weibliche, männliche sowie LGBT-Personen angesprochen fühlen, ebenso beim Gläubiger. Bei Letzterem sind auch die für ihn tätigen Inkassounternehmen und Rechtsanwaltskanzleien gemeint.